KURZINFO FÜR UNSERE KUNDEN
Förderprogramme vom Bund und dem Freistaat Bayern
Förderprogramme vom Bund und dem Freistaat Bayern
Seit September 2018 kann das Baukindergeld über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Gefördert wird der erstmalige Neubau und Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung. Anträge können Alleinstehende oder Paare mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren stellen, wenn das Jahresbruttoeinkommen im vorletztem- und vorvorletztem Jahr mit einem Kind nicht über 90.000,00 € lag. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000,00 €. Die Förderung beträgt pro Kind 1.200,00 € im Jahr und wird zehn Jahre lang ausgezahlt. Anträge können nur Online und erst nach dem Einzug gestellt werden.
Der Freistaat Bayern erhöht das Baukindergeld um weitere 300,00 € im Jahr, pro Kind, für Bauherren, die den genehmigten Antrag der KfW vorweisen können. Dieses Baukindergeld Plus, kann bei der Bayern Labo beantragt werden.
Eine weitere Förderung kann vom Freistaat Bayern gewährt werden. Diese Eigenheimzulage kann zusätzlich zu dem Baukindergeld beantragt werden. Hier haben auch kinderlose Bauherren oder Immobilienkäufer die Möglichkeit auf eine Förderung.
Diese Eigenheimzulage beträgt einmalig 10.000,00 € und wird auch bei der Bayern Labo beantragt. Achtung!!! Hier gelten andere Einkommensgrenzen.
Weitere Fördermöglichkeiten:
Bauherren haben in Bayern zusätzlich die Möglichkeit, öffentliche Mittel (zinsloses Darlehen) vom Freistaat und zusätzlich ein zinsverbilligtes Darlehen von der Bayern Labo zu erhalten.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Einige Programme sind zeitlich befristet.
Stand Februar 2019